Aufnahmen von Dashcams nur für private Zwecke zulässig

Sogenannte Dashcams sind in Deutschland nur zulässig, wenn damit Videos für private Zwecke angefertigt werden. Die Nutzung solcher Kameras ist damit hierzulande auch weiterhin nicht ausdrücklich untersagt …

Laut einem aktuelle Gerichtsurteil ist die Nutzung von Dashcams in Deutschland unter bestimmten Umständen unzulässig. Aufnahmen dürfen demnach nicht mit der Absicht gemacht werden, sie anschließend im Internet zu verbreiten oder sie an Dritte, zum Beispiel die Polizei zu übermitteln.

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Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte auf die Klage eines Rechtsanwaltes aus Bayern geurteilt. Mit dem Prozess wollte der Anwalt gegen einen Beschluss deutscher Datenschutzbehörden vorgehen, nach dem Dashcams an der Frontscheibe von Fahrzeugen nicht legal seien, weil sich mit ihnen Aufnahmen von Fahrzeugkennzeichen anderer Verkehrsteilnehmer und Personen machen und speichern lassen.

Der Kläger war der Ansicht, dass die Aufnahmen einer Dashcam nur für Beweiszwecke im Falle eines Unfalls verwendet werden und andernfalls wieder gelöscht würden. Das Gericht teilte jedoch die Bedenken der Datenschützer und erklärte, dass Dashcams nach dem Bundesdatenschutzgesetz unter bestimmten Umständen nicht zulässig seien. Wer Dashcam-Aufnahmen mit der Absicht anfertige, diese später im Internet auf Plattformen wie YouTube und Facebook hochzuladen oder diese an Dritte weiterzugeben, greife damit „erhebliche in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der von den Filmaufnahmen betroffenen Personen“ ein.

Mit dem Urteil ist die Nutzung von Dashcams in Deutschland auch weiterhin nicht ausdrücklich verboten, so lange die Aufnahmen für private Zwecke angefertigt werden. Ob die Videos als Beweismittel in einem Unfallprozess zugelassen werden, darüber entscheidet das jeweilige Gericht von Fall zu Fall. Anders sieht die Rechtslage beispielsweise in Österreich, Belgien, Luxemburg oder Portugal aus, dort ist die Nutzung von Dashcam durch den Gesetzgeber ausdrücklich untersagt.

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2 Kommentare zu “Aufnahmen von Dashcams nur für private Zwecke zulässig

  1. Ich finde es ja völlig in Ordnung, das man die Aufnahmen nicht weitergeben oder veröffentlichen darf. Aber an die Polizei oder zur Feststellung, wer an einem Unfall schuld ist, dafür sollten die Aufnahmen zugelassen werden. Wir werden doch sonst überall zur Überwachung per Video festgehalten…

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