Rasante Online-Verbreitung illegaler Mountainbike-Trails

Immer wieder werden Waldstrecken von Mountainbikern illegal eingefahren. Das Teilen dieser Pisten über GPS-Tracks auf Online-Plattformen und anderen Medien soll dieses Problem erheblich beschleunigen. In Hessen gab es aus diesem Anlass bereits Treffen verschiedenster Akteure um das Problem anzugehen…

Mountainbiker teilen zunehmend ihre geradelten Strecken auf Online-Plattformen wie GPSies, Komoot und Strava. Die Vetretung der Waldbesitzer in Hessen schlägt deshalb Alarm und fordert sogar ein Verbot: Kein Kartographieren von illegal eingefahrenen Mountainbike-Waldpisten.

Waldkarten: Des einen Freud ist des anderen Leid

Heute kann dank Smartphone, Fitness-Uhr oder GPS-Handgerät fast jeder GPS-Tracks aufzeichnen und auf diversen Online-Plattformen mit anderen Nutzern teilen. Was einst nur von spezialisierten Gewerben und Ämtern geleistet werden konnte, ist heute bereits das Hobby vieler Menschen: Das Erstellen von Karten oder zumindest Teilaspekten davon, wie dem Erfassen von Straßen und Wegen. Durch vorgefertigte Desktop-Software (QGIS / ArcGIS), Web-Anwendungen (OpenStreetMaps / ArcGIS Online / Google Earth) oder Online-Plattformen wie Komoot, GPSies und Strava wird es fortwährend einfacher, gesammelte GPS-Daten auch für andere Menschen nutzbar zu machen. Der Hessische Waldbesitzerverband betrachtet genau diese Entwicklung in Bezug auf ihre Waldflächen nun allerdings sehr kritisch.

Strava Heatmap: Gefahrene Mountainbike-Strecken im Kellerwald Edersee

Zum Hintergrund: Wälder, ihre Besitzer und ihre Nutzung

Der Hessische Waldbesitzerverband vertritt zahlreiche Waldbesitzer in ganz Hessen. Schon seit Jahren wird von ihnen die zunehmende Anzahl an illegal angelegten bzw. eingefahrenen Mountainbike-Strecken beobachtet. Mindestens 50 solcher verbotenen Mountainbike-Singletrails gibt es in den Wäldern Südhessens. Die örtlichen Förster haben diese ausfindig gemacht und dem Regierungspräsidium in Darmstadt angezeigt.

Doch wo liegt eigentlich das Problem? Ist es nicht wünschenswert, wenn der moderne Mensch seinen Schreibtisch oder wahlweise das Sofa verlässt und sein Recht auf Waldnutzung in Anspruch nimmt? – Jain. – Denn beim Thema Wald treffen unterschiedlichste Interessengruppen aufeinander, die teils auseinanderklaffende Ideen davon haben, wie Wald zu schützen und zu nutzen sei. Damit es hier nicht zum großen Meinungs- und Interessenstreit kommt, ist natürlich das Meiste rechtlich geregelt. Dabei macht es allerdings einen erheblichen Unterschied, ob man zu Fuß im Wald unterwegs ist oder auf einem Mountainbike seine Wegstrecke zurücklegt. Das ganze ist natürlich noch komplexer, weshalb es gleichzeitig das jeweilige Landeswaldgesetz, den Schutzstatus des betroffenen Waldgebietes und die Meinung der jeweiligen Waldbesitzer zu beachten gilt.

Komoot: Geteilte Mountainbike-Strecke im Kellerwald-Edersee Nationalpark

Ein Einblick in die Gesetzeslage

Dem Landeswaldgesetz ist das Bundeswaldgesetz übergeordnet. In letzterem wird im § 14  Absatz 1 Betreten des Waldes gesagt, dass „das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung […] gestattet [ist]. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet.“ In Absatz 2 geht es weiter mit: Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.“

Speziell für das Land Hessen heißt das laut § 15 Absatz 3 HWaldG – Betreten des Waldes, Reiten und Fahren, dass das „Radfahren, Reiten und Fahren mit Krankenfahrstühlen […] im Wald auf befestigten oder naturfesten Wegen gestattet [ist], die von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern oder mit deren Zustimmung angelegt wurden und auf denen unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist.“ 

Nationalpark Kellerwald-Edersee Webseite: Offizielle Mountainbike-Strecke „ER 3“

Was mancher Mountainbiker nicht weiß

Anhand dieses Ausschnittes, eines der greifenden Gesetzestexte, wird schon deutlich wie stark die Nutzung in unseren Wäldern reglementiert ist. Je einschneidender die Fortbewegungsart, desto größere Einschränkungen erfährt auch die Nutzung. Daher rührt auch das Problem der illegalen Mountainbike Trails. Sie können sehr rasch entstehen, unzählige Waldbesitzer verschiedenster Waldparzellen betreffen und wichtige Funktionen des Waldes oder der Forstwirtschaft unterlaufen.

Petra Westphal, die Sprecherin vom Hessen Forst, sagte zur Problematik: „Die [Mountainbiker] rasen, ohne es zu wissen, in Gefahrenzonen“. Bestimmte Wege können auf Grund der Holzernte gesperrt sein. Wird hingegen querfeldein gefahren, kann es zu plötzlichen und risikobehafteten Begegnungen zwischen den Radfahrern und Forstarbeitern kommen. Auch Fußgänger bekunden ihren Unmut darüber, wenn Biker viel zu schnell auf schmalen Wegen unterwegs sind. Gleichzeitig werden Tiere zur Brut- und Setzzeit gestört oder dank Elektromotoren und Hochleistungslampen sogar in entlegensten Winkeln bei Nacht aufgeschreckt.

Schmaler Wanderweg

Früher Mundpropaganda heute Touristenmagnet

Nun gibt es Mountainbiker nicht erst seit ein paar Jahren. Doch während die Weitergabe von Insiderstrecken einst über Mundpropaganda nur relativ schleppend und lokal ablief, können diese durch Strava und Co. schnell zur online abrufbaren Touristenattraktion werden. Stravas Heatmap ist nur ein Beispiel dafür, wie schnell solche illegalen Strecken eingesehen werden können.

Zuständige Personen wie Westphal oder Christian Raupach, Geschäftsführer des Hessischen Waldbesitzerverbands, sehen daher das Problem in den digital angestifteten Nachahmern. Denn sind die Wege nicht von Forsteigentümern angelegt oder abgesegnet, steht immer eine Duldung im Raum, solange der Waldbesitzer nicht aktiv etwas gegen die illegalen Strecken unternimmt. Eine Duldung hat jedoch Auswirkungen auf die Verkehrssicherungspflicht, weshalb für legale Routen immer Vereine oder Institutionen verantwortlich sind, um die Strecken zu pflegen, zu kennzeichnen und die Versicherungspflicht zu übernehmen. Hingegen sind Waldbesitzer ohne solche Träger gezwungen, illegale Mountainbike-Pisten zu blockieren. „Für die Verantwortlichen vor Ort ist das eine echte Herausforderung“, so Westphal. „Denn die Routen entstehen und verschwinden schnell. In der virtuellen Welt sind die Waldbesitzer damit fast chancenlos. Es mangele an Personal, die Entwicklungen zu verfolgen.

Mountainbiker beim Downhill fahren

Verbot von kartographischen Infos fremden Eigentums

Der Waldbesitzerverband hatte daher versucht mit den App-Anbietern in Dialog zu treten, was laut dem Verband jedoch nicht von Erfolg gekrönt war. Raupach geht so weit, dass er klare Verbote fordert: Kartographische Informationen über fremdes Eigentum dürften nicht einfach ins Netz gestellt werden. Es muss eine gesetzliche Behörde geben, die das kontrolliert und den, der illegal handelt, mit einem Bußgeld belegt.“ Alle Mapper, die freiwillige geographische Informationen erheben (VGI – Volunteered Geographic Informations) oder auch Nutzer von Komoot Co., werden hier wohl stutzig werden. Denn bisher ist das Aufzeichnen und Teilen solcher GPS-Daten natürlich ohne Probleme möglich gewesen.

Es handelt sich nicht um personenbezogene Daten, wodurch es laut dem Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen nicht gegen geltendes Recht verstößt. Auch die Leiterin des Verbraucherschutzes bei Bitkom, dem Bundesverband für Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V., kann in diesem Sachverhalt keine grundsätzlichen Probleme feststellen: „Outdoor-Sportler dürfen daher auch die von ihnen genutzten Rad- oder Wanderwege per Apps oder GPS-Geräten teilen – auch für noch nicht bekannte Wege in Privatwäldern“. Bitkom macht auf die rechtlichen Grenzen der Waldgesetze aufmerksam, welche keinen digitalen Aspekt einbeziehen.

Strava Heatmap: Aufgezeichnete Mountainbike-Strecken im Plänterwald in Berlin
OpenStreetMaps: „Dinge wie sie auf dem Boden sind“ – Wege im Plänterwald in Berlin

Angebote schaffen, statt bloße Verbote durchzudrücken

Die Landespolitik ist bereits über den „digitalen Waldweg-Wildwuchs“ informiert. Ein Runder Tisch mit Vertretern von Institutionen, Verbänden und Waldnutzern beschäftigt sich laut Hessischem Umweltministerium bereits mit dem Thema. „Aufgrund der Anregungen am Runden Tisch wird das Umweltministerium den möglichen Umgang mit illegalen digitalen Waldwegen zunächst rechtlich prüfen, erklärte eine der Ministeriumssprecherinnen. Ihrer Aussage nach ist das Problem aber nicht allein durch Verbote einzudämmen: „Um der Entstehung illegaler Mountainbike-Strecken entgegenzuwirken, ist es notwendig, attraktive legale Angebote zu schaffen. In Hessen sind daher in den letzten Jahren bereits mehrere legale Mountainbike-Strecken ausgewiesen worden.

Downhill im Wald

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14 Kommentare zu “Rasante Online-Verbreitung illegaler Mountainbike-Trails

  1. Der Waldeigentümer hat per Waldgesetz die Pflicht, seinen Wald zu erhalten. Zudem ist er per Gesetz verpflichtet zu dulden, das jeder den Wald zum Zweck der Erholung betreten darf. Das sind weitreichende gesetzliche Einschränkungen Artikel 14 Grundgesetz garantierten Eigentumsrechte. In vielen anderen Ländern auch in Europa darf die Bevölkerung den Wald nicht einfach so betreten. Betreten heisst nicht fahren oder reiten. Wenn also der Waldeigentümer schon dulden muss, das jeder quer durch seinen Wald laufen darf, muss der Gesetzgeber sein Eigentumsrecht vor weiteren Zugriffen schützen. Zum Vergleich: Rosen in Nachbars Garten anschauen ist erlaubt, meine Gartenliege in das Rosenbeet stellen hingegen nicht. So eingfach ist der Unterschied. Wir wollen Tier- und Pflanzenarten schützen. Das geht nur, wenn jeder im Wald Regeln befolgt. Das gilt auch für das Anlegen von Wegen und erst Recht im Internet, wo der Grundstückseigentümer es gar nicht bemerken kann. Ihr könnt nicht einfach so über fremdes Eigentum verfügen. Hier werden Grenzen überschritten und das völlig bedenkenlos. Hier leben Menschen ihr Freiheitsbedürfnis auf Kosten der Natur aus und drücken den verantwortlichen Eigentümern ihren Stempel auf – das ist wie mit der Gartenliege in Nachbars Garten. Geht so nicht! Müsst Ihr bitte einsehen!

    1. „Hier leben Menschen ihr Freheitsbedürfnis auf kosten der Natur aus“
      Nein, Ihr versteht was Grundsätzliches nicht. Richtig formuliert wäre das ganze:
      „Hier leben Menschen ihr Anrecht auf Freizeit in den letzten Flecken halbwegs unberührter Natur, da der Rest durch die anderen Menschen die sich beschweren dass das gesöcks doch gefälligst keine Wege( die übrigens zumeist seit 30 Jahren existieren, da wusste nur keiner von ihnen den es stört) zerstören soll mit Autobahnen und Wohnhäusern zugepflastert wurde.“
      In Anbetracht dessen dass ihrer Meinung eine 20 Zentimeter Schneise, und sollen es 10 sein eine Waldfläche auch nur ansatzweise so Schaden soll wie es durch die Umweltverpestung, Holzwirtschaft und Urbanisierung frage ich mich ernsthaft wer ihnen diesen Quatsch ins Hirn geprügelt hat.

    2. Genauso ist es,ich selber bin auch Radfahrer und Mountainbiker,habe im Prinzip nix gegen Radfahrer,, aber sie sollten besser auf legalisierte Downhill Strecken fahren,und nicht einfach quer Feld ein durch den Wald illegale Strecken bauen,und dadurch Natur,Pflanzenwelt, und Tiefe,und Wanderer rücksichtslos stören,,,wenn sich schon der Forst etz nicht diesen Rücksichtslosen Rasern einhält gebietet,und die Strecken zerstören, dann muss man heit selbst zur Tat schreiten.

  2. Genau – meidet diese Gebiete und kommt nach Graubünden in die Schweiz – hier dürfen alle Wanderwege mit dem Mountainbike befahren werden. Es gibt einen Ehrenkodex, der das Zusammensein von Wanderer und Biker regelt.

  3. Hi Folks
    es ist doch so, Intoleranz und Rücksichtslosigkeit sind in unserer Gesellschaft (leider) an der Tagesordnung – dagegen helfen Gesetze wenig!! Was können wir dagegen tun??

  4. Ich stelle für mich aus eigener Erfahrung da mal fest: Die meisten der Trampel(!)-Pfade werden immer noch von Hundebesitzern, Spaziergängern und Wanderern über längeren Zeitraum auch mal querfeldein eingetreten. Die Mountainbiker sind insofern oft nur die Nachhut. Das kann man wunderschön in den Wäldern und Wiesen meiner Region beobachten. Da schreit aber keiner rum – denn schließlich sind diese Nutzer halt weniger sportlich unterwegs und gehören oft zur Personengruppe dieser, die möglichst harte Verbote fordern. Aus Eigennutz, um nicht gestört zu werden? Dahingestellt nur, dass deren Betreten der Pfade mit nicht angeleinten Hunden und in Riesengruppen nicht weniger Schaden anrichtet und dort lebende Tiere und Natur stört. Man hat sich nur damit abgefunden und lebt im Bewusstsein, dass Wandern „sanfte Naturerfahrung“ sei. Im Kontrast zum eher als „krawallig“ empfundenen Breitensport Mountainbiking. Nun ist es doch wohl eher so, dass viele MTB’ler aus Sensitivität bzgl. des Themas eben nicht knallhart über die Trails pflügen und Schaden anrichten. Wer richtig und vernünftig fährt, der benutzt auch tatsächlich nicht die Hinterradbremse, fährt nicht querfeldein durch’s Gestrüpp (macht auch wenig Sinn) und legt auch keine neuen Wege an. Die wenigen für den Zweck angelegten Strecken werden nach einer Weile auch von Wanderern und jenen „Wut-Rentnern“ entdeckt und für Touren zu Fuß genutzt, die ggf. sonst gegen die ach so bösen MTB’ler wettern und Stöckchen und Barrieren bauen. Es ist also innerhalb der Nutzer eher ein „Geben und Nehmen“. Rücksichtnahme und gegenseitige Toleranz sind immer wichtig und sollten auch so gelebt werden. Da nützt Geschrei und Gezeter wenig. Leute wollten in die Natur – zu Fuß oder eben auf dem Bike – und werden dies auch in Zukunft tun. Verbot hin oder her. Die Freiräume in den Städten werden weniger, da will mann/frau nun mal raus in den Wald. Beispiele für eine funktionierende Koexistenz gibt es aber trotz allem Unken immer wieder und sieht man z.B. im Pfälzerwald – einer ausgewiesenen MTB-Region in BRD mit entsprechender touristischer Bedeutung. Was die Sichtweise der Waldbesitzer angeht: ein sinnvoller Schutz vor Schaden für diese ist natürlich wichtig (Stichwort: Sicherungspflicht usw.), so dass man entspannt die Nutzung durch alle dulden kann, wenn man möchte. Sollte dies nicht so sein, ist immer noch das aufstellen von Schildern und sperren von Wegen eine Möglichkeit, die auch kenntlich macht, dass es für Radler jeglicher Couleur (da denke ich nämlich Ausnahmen für Radfahrer abseits MTB wären lächerlich bzgl. der Argumentation) „hier nicht weiter geht“. Das würde zumindest ein universelles Verbot unnötig machen. Wenn hier von Intoleranz und Rücksichtslosigkeit gesprochen wird, dann beachtet bitte auch, dass eine Diskriminierung bestimmter Gruppen auch nicht Sinn der Sache sein darf. Ich bin schließlich auch kein Freund von E-MTB, denn diese richten durch die Kombination „Masse+Motounterstützung+ältere und oft wenig versierte Fahrer“ oft erheblicheren Schaden an Natur und Pfaden an und bringen durch den momentanen Hype eine Vielzahl von Fahrern mehr in den Wald, die sich sonst aus Fitnessgründen dort nicht hinbewegt hätten. Ich muss aber auch denen zugestehen, einen Teil der Naturerfahrung und Entspannung zu genießen. Danke und schönen Gruß

    1. Ich muss ein wenig dem ersten Teil der Ausführungen widersprechen. Im Bereich Frankenstein (Bergstrasse) sind mittlerweile Trails im erheblichen Umfang entstanden, und die werden definitiv nicht von Fußgängern initialisiert, und da dort oben kaum Wanderer unterwegs sind, werden die auch nicht begangen.
      Dass auch MTBler ein Nutzungsrecht am Wald haben, ist klar und will ich auch nicht in Abrede stellen, aber aktuell sind alle diese Wege durch den Waldbesitzer nicht genehmigt, und es entstehen ständig weitere vollkommen wild.
      Die Gesetzeslage ist den MTBlern nicht bekannt bzw. egal. So entstehen illegale Wege (OWi bis 25.000 €), auf denen ich mittlerweile Führungen beobachten kann (ob gewerblich, konnte ich nicht herausbekommen, die waren für eine Ansprache zu weit weg).
      Ich halte das für vollkommen unakzeptabel, weiss auch, dass man dem mit Gesetzen nur schlecht beikommen kann.
      Und nun ist es doch komisch, dass jeder die Natur erhalten und nutzen will, aber nur so, wie es ihm selber passt, alle anderen Aspekte werden ausgeblendet.
      Und so wäre ich dann doch für eine Umstellung der OWis des HWaldG auf Vergehen nach StGB, damit die Verstöße auch wirklich verfolgt werden.
      Parallel allerdings verbunden mit Stärkung von Vereinen, die eine Nutzung des Waldes für MTBler ermöglichen und die Vereinbarungen mit den Waldbesitzern treffen und die Pflege und Sicherung des Wegenetzes vornehmen.
      Ich find’s andererseits blöd, aber der fehlenden Eigenregulierung ist ggf. nicht anders beizukommen.

      1. damit ist sicherlich nicht gemeint, dass ALLE Trampelpfade (in englisch „trails“) durch Wanderer entstanden sind. Eine Vielzahl allerdings schon – und zwar durch die Vergangenheit hindurch und auch aktuell noch zur Genüge. Was Sie meinen, sind die „trails“, die von MTB’lern entweder neu oder auf vorhandenen alten Waldpfaden sogenannt „geshaped“ werden. D.h. es werden Schikanen wie „doubles“, „kicker“ oder „tables“ mit Erdmaterial und Holz gebaut und Anliegerkurven geformt. Die Gesetzeslage ist höchst wahrscheinlich und wahrhaftig den wenigsten bekannt, und das muss man oft erleben und auch in Kommentaren lesen, teils scheinbar nicht mal den Waldbesitzern und stärksten Kritikern. Mir übrigens auch nicht, aber ich übe mich ohnehin in nicht in illegalem Anlegen von MTB Strecken, denke aber, dass die Nutzung der vorhandenen Pfade egal wo auch immer (dazu komme ich noch) für alle offen sein sollte und auch das Anlegen neuer Pfade nicht unbedingt mit Weltuntergang gleichgesetzt werden muss. Da lässt sich bestimmt anders steuern oder – freundlicher – miteinander kommunizieren als mit Verweis auf Ordnungsgeldern und Strafen. Gesetzeslage variiert übrigens auch je nach Bundesland und partieller Region darin. Es gibt so durchaus Extrembeispiele in negativ restriktiver Form die keinem nützen, aber vor Ort durchaus von einigen Leuten und Entscheidungsträgern als „Gesetzeslage“ vor sich her getragen wird. Diskussionen über Alternativen und Nachbesserungen der Gesetzeslage werden oft abgeblockt, Biker bei Zuwiderhandlung in die „Illegalität“ gestellt, Schaden entsteht dennoch nicht mehr oder weniger als anderswo. Sie wollen Verfolgung nach StGB? Im Ernst? Die Gerichte sind so schon voll geballert mit unsinnigen Verfahren – ein Fortkommen in den wirklich wichtigen Bereichen, wo StGB angewendet werden muss wird damit sicherlich nicht erleichtert. Und wem nützt das? Als Abschreckung? Werden dann Nummernschilder am Bike angebracht oder Biker hart gestoppt und abgeführt? Also bitte die Kirche im Dorf lassen! Den letzten Bereich mit der Stärkung von Vereinen und der Kommunikation mit Waldbesitzern stimme ich zu. Macht Sinn und setzt voraus, dass man wirklich mal spricht und nicht zetert oder droht. Und letztlich… so wird ja hier auch diskutiert und woanders ist man bereits weiter und nutzt das ganze durchaus wirtschaftlich erfolgreich als Erweiterung des touristischen Spektrums. Nur ein Aspekt, aber einer, der vielleicht aus finanziellen Gründen mal anregt, sich Gedanken zu machen.

    2. Dann sollen doch die Mountainbike Raser ins Fitnessstudio gehen,da können sie auf Fitness Rad so schnell fahren wie sie wollen ohne das sie illegale Strecken bauen und die Natur und Pflanzenwelt stören und zerstören.

  5. @Christian Raupach
    Bezüglich Waldeigentümer.
    Wie kann es eigentlich sein, dass der Wald, die Berge, die Seen etc, einem Privaten und nicht der Öffentlichkeit bzw der Allgemeinheit „gehört“?

    Eine Wohnung, eine Sache etc kann man besitzen oder deren Eigentümer sein, aber nicht jedoch eines Waldes. Die Zeit der Feudalherrschaft ist Gott sei Dank vorbei…
    Es ist nämlich ohnehin fragwürdig, wie manche anno dazumal zu ihren Ländereien, Seen und Wälder gekommen sind.

  6. Um eine ganz andere Überlegung beizusteuern: Das Fahren auf den dafür ausgeschilderten Wegen ist was das hirnlose Verhalten des Forstverkehrs angeht nicht mal sicher. Das Wandern übrigens auch nicht. Ich verzeichne die letzten 20 Jahre rund um korbach (hessen) im Gegensatz zu früher ein Vielfaches an Wanderern und MountainBikern. Dass sich also der Wald verändert hat, veranlasst Bauern und andere ‚zur Durchfahrt berechtigte‘ nicht, die überhöhte Geschwindigkeit ihrer Fahrzeuge zu reduzieren. Letztens am Weg bei Rhena preschen wiedermal ZWEI Leute ihren Wagen Richtung Schweinsbühl,geschätzte 40 durch den wald um eine Kurve, ich War bereits gut 10m dahinter, sonst hätten sie mich erfasst. Dumm glotzen gibts immer gratis obendrauf, so als gehören auch die Einheimischen partout nicht in den Wald. Wer so durch den Wald disqualifiziert damit seine Befugnis.

    Einen Radfahrer, der erkennt, dass die dafür ausgeschilderten Wege nicht sicher sind, trails aberschon da ihn dort niemand überfährt (dazu noch, dass trails eh interessanter sind und der merkt dass er trotz Ausschilderung im Wald sowieso ganz offen unwillkommen ist, anhand der verächtlichen Blicke der „Befugten“, ja,den Kann ich dreifach verstehen dass er dann trotzig auf den Trails fährt. Das würde ich auch. Es ist zwar unverantwortlich die Natur gedankenlos kaputtzufahren, allerdings ist die Mentalität“Mir egal ob ich gleich einen touristen überfahr, die haben hier eh nichts zu suchen, nur ich, dje sollen hier abhauen“ noch wesentlich handlungsbedürftiger. Die Gemeinden, die sich mit Ferienwohnung und dem Titel „Erholungsort“schmücken, sollten Bewohner dazu anhalten, sich freundlich und verantwortungsbewusst zu praesentieren.

    Letztens traf ich beim Wandern auf nicht weniger als vier Biker die die offizielle Route nahmen. Und verspürte das Bedürfnis, ich wünschte mir, die zu Warnen, wie lebensgefährlich die Kurve runter zum Tretbecken ist, die Richtung nach Rhena auch, und überhaupt und sowieso. Auf inoffiziellen Trails, Insekten und Wurzeln kaputtfahrend, wären sie allesamt sicherer und das wäre ratsam. Das ist doch vorn und hinten ein Unding.

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