Bußgeldfalle an verengten Autobahnbaustellen

Bei Autobahn-Baustellen droht vielen Fahrzeughaltern ein Bußgeld, wenn sie die linke Überholspur nutzen und die Gesamtbreite ihres Fahrzeugs nicht kennen …

Kaum einer kennt die Gesamtbreite seines Autos inklusive Außenspiegel. Dennoch setzt die Polizei genau das voraus. Oft ist an Autobahnbaustellen die linke der beiden Fahrspuren auf eine Fahrzeugbreite von zwei Meter begrenzt, worauf zuvor mit dem Verkehrsschild Nr. 264 hingewiesen wird.

verkehrszeichen_264

Das Verkehrszeichen 264 richtet sich nach der Fahrzeugbreite einschließlich der Spiegel. Somit dürfen Fahrzeuge, die samt Außenspiegel breiter sind als zwei Meter, die linke Überholspur nicht nutzen. Das aber betrifft fast 70 Prozent aller PKWs gemäß neuester ADAC-Untersuchungen der Fahrzeugbreiten. Um herauszufinden, wie breit das eigene Fahrzeug ist, hilft der Blick in den Fahrzeugschein nicht weiter, denn dort wird die Breite des Kfz ohne Spiegel angegeben. Wer wirklich Klarheit haben möchte, muss selbst zum Maßband greifen und nachmessen.

Wieso zwei Meter?

Das Mindestmaß für eine Fahrspur soll 2,50 Meter betragen. Außerdem ist ein seitlicher Sicherheitsabstand von 25 Zentimetern vorgeschrieben. Somit kamen die Behörden auf zwei Meter Gesamtbreite des Autos.

Einige Bundesländer konnten ein „2,10-Meter-Schild“ aufstellen, sofern eine Fahrbahnbreite von 2,60 Meter gewährleistet wurde. Dies ist auf vielen vierspurigen Autobahnen aber schwer umzusetzen, da der Platz bei einer Baustelle dafür meist nicht vorhanden ist.

Bußgeld und Versicherungsschutz

Autofahrer in Deutschland sollten sich über die tatsächliche Breite ihres Fahrzeugs informieren, denn wer die Maximalbreite laut Verkehrsordnung missachtet, riskiert ein Bußgeld von 20 Euro.

Unter Umständen kann auch der Versicherungsschutz eingeschränkt werden. Wenn sich die Versicherung z.B. auf Mitschuld des Autofahrers beruft und die Regulierung des Schadens am eigenen Pkw ablehnt. Allerdings verzichten immer mehr Versicherer in ihren Tarifen inzwischen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und haften in vollem Umfang.

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Johann H. Addicks (CC BY-NC-ND 3.0)

Was sagt Ihr dazu?

Habt Ihr mit dieser Art von Kontrolle schon Bekanntschaft gemacht? Sind euch vermehrt Kontrollen nach der Fahrzeugbreite aufgefallen? Bitte schreibt uns Eure Erfahrungen unterhalb der News im Kommentarbereich. Wird die Fahrzeugbreite häufiger kontrolliert als bekannt, wäre dies eine sinnvolle Erweiterungsmöglichkeit der POIbase Software.

13 Kommentare zu “Bußgeldfalle an verengten Autobahnbaustellen

  1. Hallo ich habe schon solche Kontrollen gesehen. Die Polizei steht mit Spiegelreflexkameras auf Brücken und fotografiert händisch überbriete Autos.

    Wie Du schreibst sind viele PKWs schon mit Spiegel breiter als 2 m. Das fängt schon in der Golf-Klsse an. Nur dann käme der Plizist nicht mehr mit dem Finger vom Auslöser, wollten er alle Autos fotografieren.
    Die schauen da eher auf die Kleintransporter VVw, Sprinter, Transit.
    Und da ich viel unterwegs bin, meine Meinung: bei den KamikazeFahrern geschieht das zu Recht. Hier eine POI anzubieten ist der falsche Ansatz.
    Weiterhin.
    Im Gegensatz zu den fixen Abstandsmessstellen mit den Fahrbahnmarkierungen sind Baustellen und die Brücken die Fotopositiionen bieten dazu in der Frequenz zu oft wechselnd und nur temporär, wenn auch schon mal über Jahre. Das macht die POI nicht viel Sinn

  2. Hallo

    Bin täglich auf den Autobahnen unterwegs. In der Realität schert sich so gut wie niemand an die vorgeschriebene max-Breite auf der linken Spur in Baustellen. Kontrollen habe ich noch nirgendwo gesehen.

    Habe selber schon erleben dürfen, wie ein Sprinter sich den Aussen-Spiegel an meinen Auflieger abgefahren hat. Habe daraufhin sofort die Polizei angerufen und den Vorfall gemeldet, dass man mir keine Fahrerflucht ankreiden kann.

    Es dauerte auch nicht lange, da kam der Anruf von der Dispo, „ICH“ hätte ihm den Spiegel abgefahren. Dann habe ich den Vorfall geschildert, und der Chef sagte, alles klar, dann soll er mal ne Anzeige schicken…..habe bis heute nichts davon gehört 🙂

    Bei einer vorgeschriebenen Breite von 2.10 Meter dürfen Autos wie BMW ( 5er & 7er )alle S Klassen, SUV Geländewagen, Sprinter und Supersportwagen nur die rechte Spur nutzen.

    Grüße

  3. Zunächst, heute früh den Kommentar schon mal gesendet, aber er ist nicht „drin“

    Ich bin wie mein „Vorredner“ Vielfahrer auf fast allen BABs, vornehmlich jedoch von K in die südlichen Ballungsgebiete.
    Habe schon einige Male die mittlerweile blaue Abfangtruppe in Baustellen auf Brücken mit Spiegelreflexkameras gesehen um solche überbreiten Fahrzeuge zu fotografieren.

    Da jedoch schon die 2 Meter von Fahrzeugen der unteren Mittelklasse erreicht bzw. überschritten werden, also bei der Golfklasse, kämen die mit dem Finger nicht mehr vom Auslöser.
    Es werden da doch eher die weißen Schnellbomber der 1, 5 bis 2.8 Tonnenklasse, die Transit und Sprinter, Vito, Jumper und wie sie alle heißen festgehalten und die Big-SUVs.
    Und mal ehrlich, dies ohne wenn und aber mit vollem Recht. Was da bei Tempo 80 und manchmal noch mehr an Restraum bleibt, lässt einem die Nackenhaare hochgehen.
    Und Karambolagen mit seitlichen Bodychecks sind da gar nicht so selten.
    Wenn so einer dann in die Gegenbahn geht, die Barrieren halten da nichts, gibt es Tote.
    Mit meinem Dienst-Mondeo, auch schon ohne Spiegel 1,95 m breit, geh ich bei den 2 m Spuren nicht mehr links durch. Ein wackelnder Hänger eines LKWs zwang mich mal noch ein bisschen nach links und dann waren meine linken Raäder schon auf dem Sockelfuß der Barriere. Die Karosse hat die Wand nicht berührt, aber wenn da noch die berühmte Zeitung passte, dann war das bestimme alles.
    Ich fahre nur noch bei den ausgeschilderten 2,10 Spuren links durch und auch da wird es schon mal sehr eng.
    Was nun die POI dazu angeht: Die Wahnsinnigen noch in Ihrem hochgefährlichen Tun vor den Kameras zu warnen, ist doch schon mehr als Grenzwertig, nicht zu vergleichen mit einem Warner vor eher zu übersehenden Gefahrenstellen, wie Kindergarten oder Altenheimen. Das man sich in einer immer gefährlichen Baustellen befindet, wo die meisten Unfälle passieren, dürfte dem träumensten Fahrer auffallen.
    Außerdem sind die meisten Baustellen nur zeitlich begrenzt, Ausnahmen mit bis zu einigen Jahren gibt es natürlich, vorhanden, sodass die POI schnell veralten.
    Weiterhin, im Gegensatz zu den Abstandsmessbrücken, die immer die weißen Distanzmarkierungen auf der Bahn besitzen und damit feste Punkte sind, ist die Auswahl der Brücken zur Breitenmessung innerhalb der Baustellen beliebig.
    Sind da 4 Brücken auf 12 Km Baustelle, kann jede benutzt werden. Vier Brücken hintereinander für Abstandsmessungen habe ich noch nicht gesehen.

    Also für mich wäre ein solcher Warn-POI vor Breitenkontrolle unsinnig und auch hoch gefährlich.

  4. Bin in einer 8 km langen Baustelle auf der A14 im Juli 2016 mit einem VW Touran auf der linken Fahrspur von der Polizei von einer Brücke fotografiert worden. Lt. KFZ-Schein hat mein Fahrzeug eine Breite von 1,794 Meter. Am Anfang der Baustelle war ein Schild mit der Begrenzung von 2 Meter für die linke Spur. Nach 5 km Baustelle und Wechsel beider Fahrspuren auf die Gegenseite sah ich keine Veranlassung die freie Überholspur nicht zu nutzen, zumal diese inzwischen eine Breite von etwa 2,60 Meter aufwies und der Verkehr sich auf der rechten Fahrspur durch einen LKW Stau blockiert war. Von der Bußgeldstelle Sachsen Anhalt erhielt ich einen Bußgeldbescheid, weil mein Fahrzeug angeblich die 2 Meter Breite übersteige. Entgegen der amtlichen Breite des KFZ-Scheines werden andere Werte zugrunde gelegt. Ich halte diese Betrachtungsweise für Willkürlich und im gegebenen Fall als Abzocke. 80 % aller zugelassenen Fahrzeuge übersteigt nach dieser Betrachtungsweise die 2 Meter Marke. Letztlich können dann nur noch Kleinwagen und Motorräder die linke Spur in Baustellen benutzen. Die Staus auf der rechten Spur werden zum Alptraum auf der Autobahn. Für die Verkehrspolitik sehe ich hier einen dringenden Handlungsbedarf.

  5. Ist doch einfach. Fahrzeug messen (inklusive Spiegel). Ist das Resultat kleiner als 2 m, darfst du die Überholspur nutzen, ansonsten nicht. Was im Fahrzeugschein steht, ist dem Gesetzgeber egal. 30 cm Spiegel verschwinden nun einmal nicht einfach so, nur weil sie nicht im Fahrzeugschein stehen.

    1. Tja Klaus laut der ADAC Liste hat der Touran mit Spiegel ein Breite von 2,05 Meter und es zählt nun mal die Gesammtbreite.
      Was viele nicht wissen ist z. B. dass man durchaus Dachbeladung haben darf bis zu 2,5 Meter Ladebreite, auch auf PKWs, wenn diese mindestens 1,9 m über dem Boden erfolgt. Und da man bei Abmessungen nicht Brutto oder Netto, Karossenbreite unterscheidet im Gegesatz zu zulässigem Gesamtgewicht und tatsächlichem Gewicht, muss man es halt so nehmen. Der Fehler liegt eher bei den technischen Daten im Fahrzeugschein. Da heute 2 Spiegel in Neufahrzeugen gesetzlich vorgeschrieben sind, dies war bis zu den 80ern tw. noch ein Extra, sollte auch die Gesamtbreite mit Spiegel im KFZ-Schein vermerkt werden.

  6. Bei uns auf der A 3 / A 7 / A 81 ich rede hier von dem Autobahnkreuz Biebelrid Würzburg gibt es die Hinweise mit 2 Meter auf der linken Spur nicht mehr. Linke
    Spur bei Baustellen LKW Fahrverbot, jeder kann sich hier sein Reim selbst machen. Das gleiche für die A 81 ab Würzburg West nach Stuttgart keine Beschilderung auf 2 Meter für die linke Spur, bei Baustellenabschnitte. Von Würzburg bis Autobahnkreuz Weinsberg A 81 die gleiche Vorgehensweise wie Würzburg. Auch komme ich ab und an auf die A 45 Sauerlandlinie. Heißt ab Aschaffenburg A 3 auf die A 45 bis Siegen / Olpe Süd. Mir sind dort keine 2 Meter Beschilderungen aufgefallen. Wo die im Rest der Republik sein sollen, bitte die Autobahnabschnitte nennen. Bei uns im Raum Würzburg hat man ausgemistet. Zitat Ende.

  7. Das ist reinste Abzocke! 70% aller Fahrzeuge sind mit Spiegel breiter als 2m – auf Grund eines neuen EU Erlasses. Außer in Nordreheinwestfalen schlafen alle Behörden und passen die Baustellenbreiten nicht an, sondern verleiten die Autofahrer vorsätzlich zu einer Ordnungswidrigkeit um anschließend abkassieren zu können! Das ist schon fast kriminell – auf jeden Fall eine rießen Sauerei und Schande, dass die Polizei für so ein Vorgehen herhalten muss!

  8. Schade, gerne hätte ich erfahren, in welcher Rechtsvorschrift gergelt ist, dass die Fahrzeugbreite einschl. der Außenspiegel zu messen ist. Und sind die ggf. fälligen 20 € bei unberechtigter Nutzung des verengten Fahrstreifens wirklich ein Bußgeld? Ich meine, es sei eine Ordnungswidrigkeit.

  9. Aktuell auf A44 Bielefeld Richtung Kassel… habe einen T5, ohne Spiegel 1,92, mit Spiegel 2,28… 20€ Spaßbeitrag, echt ne Frechheit

  10. Wenn wir uns alle an diese Vorgabe halten, ist der Megastau vorprogrammiert. Mann sollte sein Auto einschätzen können. Bin im Jahr ungefähr mit dem Sprinter 150000km unterwegs und würde bedingt durch die vielen Baustellen nur 70% meiner Fahrten schaffen.
    Für mich reine Abzocke.
    Vielleicht gibt es wichtigeres als Kleintransporter zu beeugen Ein Sub hatte ich noch nicht kontrolliert gesehen.

    1. Nein, genau umgekehrt. Es passieren gerade in Baustellenbereichen viele Unfälle aufgrund von missglückten Vorbeifahrten aufgrund von Überbreite. Zudem ist es auch nervig, wenn man jedes mal einem „Unvernünftigen“ ausweichen muss, damit er das eigene Fahrzeug nicht touchiert. Kommt es dann zum Unfall, stehen ALLE Autos im Stau und der dauert dann meist länger. Man bleibt auch an der roten Ampel stehen, obwohl gerade keiner kommt. Es gibt eben Regeln an die man sich halten muss. Wenn man nur 70% seiner Fahrten schafft, macht man etwas verkehrt. Planung ist alles. Früher wegfahren oder nicht so viele Fahrten annehmen. Aber aus Profitgier andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden ist der falsche Weg.

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