Rechtslage der Benutzung von Smartwatches während der Fahrt

Ist die Bedienung einer Smartwatch beim Autofahren rechtswidrig? Anwalt Holger Hesterberg sieht hierbei einen Verstoß gegen § 23 StVO, da eine Smartwatch letztlich als Telefonfunktion anzusehen ist …

Ist die Benutzung der Smartwatch beim Autofahren erlaubt? Explizit geregelt ist dies noch nicht. Die Straßenverkehrsordnung umfasst aktuell lediglich einen Paragraphen der die Nutzung von Smartphones während der Fahrt untersagt.

Nutzung von Smartphones ist rechtswidrig

In der § 23 StVO, Abs. 1a heißt es: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“

Die Bedienung des Smartphones am Steuer ist somit rechtswidrig, wenn es dabei in der Hand gehalten werden muss. Selbst das Einschalten des Displays zur Ablesen der Uhrzeit stellt dabei einen Verstoß dar. In einem konkreten Fall in Zweibrücken entschied das Pfälzische Oberlandesgericht gegen einen Fahrer, der sich diesbezüglich gegen einen Bußgeldbescheid wendete.

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Die Bedienung von Smartwatches im Fahrzeug sollte nur bei ausgestelltem Motor erfolgen.

Rechstslage bei Smartwatch nicht eindeutig geregelt

Bei der Smartwatch ist die Rechtslage schwieriger, da sie nicht mit der Hand aufgenommen werden muss, sondern am Handgelenk befestigt ist. Da sie jedoch im Gegensatz zu einer Freisprecheinrichtung nicht am Fahrzeug integriert, sondern Teil des Smartphones ist und mit der Hand bedient wird, könnten Gerichte sie somit als Telefonfunktion ansehen, so Anwalt Holger Hesterberg, der sich in einem Beitrag auf anwalt24.de mit dem Thema auseinandersetzt. In dem Fall würde der § 23 StVO greifen und ein Bußgeld in Höhe von 60€ und ein Punkt in Flensburg anfallen.

Die Bedienung wäre somit nur erlaubt, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Andere wiederum meinen, der Straftatbestand sei durch Paragraf 23 StVO nicht ausreichend abgedeckt. Von einer Bedienung der Smartwatch während der Fahrt ist abzuraten, meinen auch AvD und ADAC.

Ablenkung durch Smartwatch größer als durch Smartphone

Das Bedienen mobiler Geräte während der Fahrt stört grundsätzlich die Aufmerksamkeit. Einer britischen Studie zufolge verringert sich die Reaktionszeit durch die Bedienung einer Smartwatch beim Autofahren um mehr als 2,5 Sekunden. Damit liegt sie sogar höher als bei der Handhabung eines Smartphones (ca. 1,85 Sekunden).

3 Kommentare zu “Rechtslage der Benutzung von Smartwatches während der Fahrt

  1. Selten so einen Schmarrn gelesen! Die Nutzung von Mobiltelefonen / Smartphones ist eben nicht per se rechtswidrig, wie der Artikel behauptet. Wofür gibt es denn die schönen Halterungen? Genau, um die Geräte darin abzulegen und sie beim bedienen eben nicht in der Hand halten oder aufnehmen zu müssen!

    Zum Thema Smartwatch: Man muss sie zum bedienen nicht in der Hand halten und nicht aufnehmen. Solange sie keinen Eingang in den P23 finden, wird einem wohl keiner einen Stricvk draus drehen können, wenn man sie nutzt.

    1. Hallo Wastl,

      wenn sich das Smartphone in einer Halterung befindet, ist es erlaubt, es zu bedienen aber nicht, wenn es in die Hand genommen wird. Steht so auch im Artikel: „Die Bedienung des Smartphones am Steuer ist somit rechtswidrig, wenn es dabei in der Hand gehalten werden muss.“ Generell ist es auch unproblematisch, wenn mobile Geräte über Sprachsteuerung bedient werden können. Und das gilt auch für Smartwatches – wenn diese mit der Hand bedient werden, kann dies als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung gewertet werden.

      Mit dem Artikel möchten wir darauf aufmerksam machen, dass die manuelle Bedienung eine Gefährdung für den Fahrer und den Straßenverkehr darstellt und rechtliche Konsequenzen mit sich bringen kann.

      1. Hallo Toni,

        du hast den Punkt nicht gesehen, den ich meine. Durch die Formulierung und die Zwischenüberschrift
        „Die Straßenverkehrsordnung umfasst aktuell lediglich einen Paragraphen der die Nutzung von Smartphones während der Fahrt untersagt.

        Nutzung von Smartphones ist rechtswidrig“
        wird zuerst der falsche Eindruck des generellen Verbots vermittelt, was dann im weiteren Verlauf entkräftet wird.

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