Neues Punktesystem tritt am 1. Mai 2014 in Kraft

Ab dem 1. Mai 2014 tritt ein Neureglung für die Vergabe von Punkten bei Verkehrsverstößen in Kraft. Bereits ab 8 Punkten in Flensburg muss dann der Führerschein abgegeben werden. Mit der Änderung einher, geht auch eine Anpassung des Bußgeldkataloges. Wir haben alles Wissenswerte zusammengefasst …

punktreform-tacho-bmviAb dem 1. Mai 2014 müssen sich Autofahrer auf ein neues Punktesystem einstellen. Aus dem alten Verkehrszentralregister (VZR) wird das Fahreignungsregister (FAER) das zukünftig nur noch acht Punkte bis zum Entzug des Führerscheins erlaubt.

Die Umstellung auf weniger Punkte bedeutet jedoch nicht, dass der Führerschein schneller weg ist als zuvor, denn das alte Punktesystem wurde entsprechend angepasst und Vergehen werden mit weniger Punkten in Flensburg geahndet. Für einige Verstöße fällt eine Punkte-Strafe in Zukunft sogar gänzlich weg, dafür müssen Autofahrer mit erhöhten Bußgeldern rechnen. Wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf seiner Webseite schreibt, soll die Umstellung die Regelungen einfacher und leichter nachvollziehbar machen.

Punktekategorien und Maßnahmenstufe

Punkte werden im FAER in drei Kategorien eingeteilt. Einen Punkt gibt es für schwere Ordnungswidrigkeiten, zwei Punkte für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel mit einem Fahrverbot verbunden sind und für Straftaten angesetzt werden. Mit drei Punkten werden für Straftaten vergeben, die zu Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben.

Nach dem erlangen von Punkten sieht das neue System auch weiterhin drei Maßnahmestufen vor. Bis zu drei Punkte wird der Betroffene lediglich über die Erfassung im FAER durch den Bußgeldbescheid hingewiesen. Ab vier bis fünf Punkten erhält der Fahrer eine Ermahnung durch die Fahrerlaubnisbehörde und wird über die einzelnen Maßnahmestufen informiert. Bei einem Punktestand von sechs oder sieben erfolgt eine Verwarnung und der Hinweis, dass das Erreichen der nächsten Stufe mit acht oder mehr Punkten den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge hat.

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Tilgung der Punkte

Mit der Umstellung auf das neue Punktesystem vereinfachen sich auch die Regelungen der Tilgungsfristen. Die bislang übliche Tilgungshemmung, bei der ein neuer Verstoß dazu führte, dass ein bereits eingetragener Punkt länger gespeichert blieb entfällt. Ab sofort bleibt jeder Punkt ab Tattag lediglich bis zu Ablauf der Tilgungsfrist erhalten. Das BMVI hat zur genauen Erläuterung die folgende Infografik veröffentlicht.

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Außerdem können Fahrer durch die Teilnahme an einem neuen Fahrereignungsseminar während der erste Maßnahmenstufe einen Punkt abbauen. Durch die zwischenzeitliche Tilgung können alle Maßnahmenstufen übrigens auch mehrmals durchlaufen werden.

Umrechnung bisheriger Punkte

Wer nach dem alten Bewertungssystem bereits acht oder mehr Punkte auf dem Konto hat, muss mit der Umstellung nicht um seinen Führerschein bangen. Der alte Stand wird anhand der neuen Punktereglung in das neue System überführt. Einen generellen Erlass von Punkten gibt es nicht, allerdings fallen Punkte für Verstöße weg, die im neuen System nicht mehr erfasst werden. Laut Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt werden damit rund 386.000 Vergehen und etwa 141.000 Autofahrer am 1. Mai aus der Verkehrssünder-Datei gelöscht.

Über den genauen Punktestand kann sich jeder Autofahrer unter www.kba.de – zunächst schriftlich – informieren lassen. Ab 2016 soll das ganze dann auch online zum Abruf bereitstehen.

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Höhere Bußgelder

Das neue Fahreignungs-Bewertungssystem bringt auch eine Änderung des Bußgeldkataloges mit sich. Für Verwarnungen können ab dem 1. Mai 2014 Bußgelder von bis zu 55 EUR ausgesprochen werden, zuvor lag die Grenze noch bei 35 EUR. Demzufolge wird die Grenze für die Eintragung von Punkten von 50 EUR auf 60 EUR angehoben. Eine genaue Übersicht, mit welcher Anzahl an Punkten und der genauen Höhe der Bußgelder Fahrer in Zukunft rechnen müssen, hat das BMVI hier zusammengefasst.

Eine weitere gute, anschauliche, wenn auch nicht amtliche Zusammenfassung der neuen Bußgeldregelungen, wurde von wirkaufendeinauto.de erstellt.

Bußgelder am besten ganz vermeiden

Bußgelder und Punkte lassen sich natürlich am besten vermeiden, indem man sich an die Regeln des Straßenverkehrs hält. Ist man doch einmal aus Versehen zu schnell unterwegs, können Navigationsgeräte und die Zusatzsoftware POIbase vor ungewollten Bußgeldern schützen. Viele Navis weisen auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit hin und sollte ein Blitzer auf der aktuellen Route stehen, kann sich der Fahrer davor mit den Blitzer-Daten von POIbase warnen lassen.

2 Kommentare zu “Neues Punktesystem tritt am 1. Mai 2014 in Kraft

  1. Letztes Jahr habe ich durch ein Fahreignungsseminar meine Punkte von 13 auf 11 reduziert. Nach der neuen Regelung bin ich jetzt auf 5 Punkte, die man auch mit 13 alten Punkten erhält. Die 400 € und den Zeitaufwand hätte ich mir sparen können!

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