Verbot von Smartphone-Nutzung im Auto soll genauer definiert werden

Bundesregierung will Verbot von Smartphone Nutzung im Fahrzeug in der Straßenverkehrsordnung genauer regeln …

Smartphone_VerbotDie genaue Gesetzeslage zur Verwendung von Smartphones, Tablets und Navigationsgeräten während der Fahrt ist bislang in der Straßenverkehrsordnung nur sehr schwammig formuliert. Dies will die Bundesregierung nun ändern und sieht eine Anpassung des Paragrafen 23 der StVO vor.

Durch die Änderung der StVO sollen zukünftig Handlungen der Fahrzeugführer, die nicht dem Fahren dienen und unter denen die Verkehrssicherheit leidet, generell ausdrücklich verboten werden. Für die Anpassung hatte sich ein Petitionsausschuss des Bundestags sowie der Deutsche Verkehrsgerichtstag und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat ausgesprochen.

Ursprünglich hatte die durch die Abgeordneten des Petitionsausschusses diskutierte Petition darauf abgezielt, dass Mobiltelefone während der Fahrt in die Hand genommen werden dürfen, wenn sie denn nicht zum Telefonieren genutzt werden. Diese Ansicht teilte der Ausschuss jedoch nicht. Auch das zuständige Bund-Länder-Gremium konnte der Petition „im Interesse der Verkehrssicherheit“ nicht Folge leisten.

Die Petition hatte angeführt, dass es zwar richtig sei, dass das Telefonieren während der Fahrt verboten ist, es sei jedoch nicht nachvollziehbar, warum man Smartphones nicht in die Hand nehmen dürfe, um zum Beispiel das Radio oder die Navigationssoftware zu nutzen, bei Tablets sei dies schließlich erlaubt. Auch mache es laut des Petitionsausschusses für die Verkehrssicherheit keinen Unterschied, ob die Nutzung von Zusatzfunktionen mit einem Gerät geschehe, das die Telefonie ermöglicht oder auch nicht. Im Sinne der Verkehrssicherheit plädieren die Abgeordnete aber gegen eine Aufhebung des Verbotes.

Um vor einer Rechtsänderung belastbare Tatsachen über Ausmaß, Einzelumstände und Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Unfallrelevanz, zu ermitteln, hat das Verkehrsministerium die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAS) mit einem Forschungsvorhaben beauftragt. Das bereits vom BAS vorgestellte Konzept sieht es allerdings vor, die Bedienung technischer Geräte im Fahrzeug komplett zu verbieten. Dazu würden jedoch auch Navigationsgeräte und Autoradios zählen. Hier soll eine entsprechende weiterführende Regelung dafür sorgen, dass solche Geräte auch weiterhin im Fahrzeug genutzt werden dürfen.

5 Kommentare zu “Verbot von Smartphone-Nutzung im Auto soll genauer definiert werden

  1. Ich kann die Argumentationskette durchaus irgendwo nachvollziehen, nur um es auf die Spitze zu treiben. Das Auto ist mit allen Ausstattungsfeatures heute ein derart komplexes „Gerät“, dass man das Autofahren an sich schon verbieten muss!!

    Mancher Autofahrer ist da so schon überfordert.

    Früher in den 60 gab es Autos mit 3 Pedalen, manchmal auch 2, wenn es ein eher seltenes Automatikauto war, Schalter für Licht und Scheibenwischer und noch 2 Schieberegler für die Heizung. Das war es. Heizbare Heckscheiben waren noch Luxus oder nicht erfunden, ebenso keine NSL und vieles Andere. Heute sind im Auto eine Vielfalt von Schaltern und Anzeigen, die schon fast das Niveau einer Raumkapsel dieser früheren Zeiten erreicht. Und die wurde schon zu Zweit bedient.

  2. 1+ Super Kommentar!

    Und überhaupt, Kinder auf Rücksitzen.
    Das sollte man auch überdenken und regeln, wenn man bedenkt wie oft der Fahrer dadurch abgelenkt wird. 😉

  3. Ach ja, Handy habe ich ja nie mit, genauso wenig habe ich n Navigationsgerät. Mein Auto hat wenige Schalter. Einziger Luxus ist n Radio ( Ich hab n alten Opel Corsa von 1993)
    Aber: Das heißt auch, dass ich bald nicht mehr im Auto rauchen dürfte!
    Man darf nicht mehr in der Gastronomie rauchen, auch nicht mehr in Öffentlichen Gebäuden. Und bald nicht mehr im Auto?

  4. Vielleicht sollten so langsam einfach mal weitere schwachsinnige Gesetze gegen Autofahrer verboten werden…!
    Zumindest sollten sich die Damen und Herren Regierenden VOR solchen Diskussionen mal bei ihren Chauffeuren erkundigen, was ein praktisch betroffener Autofahrer von ihren Klugscheisser-Ideen hält.
    Nebenbei – ein Telefon am Ohr ist erfahrungsgemäß weit ungefährlicher, als die Daddelei mit der vorgeschriebenen Freispruch-Einrichtung, die den Fahrer über hunderte von Metern zu 100% beschäftigt …
    Aber darum geht es ja nicht – Wichtig ist doch nur das Basteln von neuen Paragraphen, die ein erweitertes Abkassieren des Pöbels „legal“ ermöglichen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert