Smartphone darf am Steuer auch nicht als Navi in die Hand genommen werden

Wer sein Smartphone am Steuer als Navigationsgerät in die Hand nimmt riskiert ein Bußgeld …

Das Handy und Smartphones am Steuer nicht zum telefonieren in die Hand genommen werden dürfen, sollten die meisten Autofahrern zumindest schon einmal gehört haben. Darüber hinaus ist aber auch die Nutzung solcher Geräte für andere Zwecke hinter dem Lenkrad nicht erlaubt, wie das Oberlandesgericht Hamm mit einer abgelehnten Rechtsbeschwerde erneut bekräftigte.

Ein Autofahrer hatte die Beschwerde eingereicht, nachdem er von der Polizei angehalten worden war, weil er sein Smartphone während der Fahrt für mehrere Minuten in der Hand gehalten und genutzt hatte. Den Beamten erklärte er, nicht telefoniert, sondern auf seinem Smartphone nach einer Werkstatt in der Nähe gesucht zu haben, da seine Motorkontrollleuchte angegangen sei.

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Smartphones sollten im Auto in einer Halterung betrieben werden

Das Oberlandesgericht Hamm lehnte die Rechtsbeschwerde des Autofahrer ab und verurteilte ihn zu einer Geldbuße von 40 EUR. Nicht nur das Telefonieren, sondern auch der Abruf von Navigationsdaten sei gemäß § 23 Abs. 1a StVO während der Fahrt verboten, da es sich auch hierbei um eine bestimmungsgemäße Bedienung des Gerätes handle. Der Paragraph schreibt vor dass der Fahrzeugführer während der Benutzung des Mobiltelefons beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat. Die Benutzung schließt neben dem Gebrauch im öffentlichen Fernsprechnetz sämtliche Bedienfunktionen ein„. Hierzu zählt auch die Verwendung des Mobiltelefons als Navigationshilfe.

Wer sein Smartphone auch im Fahrzeug sicher als Navigationsgerät betreiben möchte, sollte eine spezielle Halterung verwenden, die an der Windschutzscheibe, auf dem Armaturenbrett oder an den Lüftungsschlitzen montiert werden kann. Die Bedienung der Navigationssoftware sollte zudem ausschließlich vor der Fahrt oder wenn das Fahrzeug am Straßenrand oder auf einem Parkplatz abgestellt ist erfolgen.

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