
Auf fast jedes Smartphone zahlt man beim Kauf pauschal 36 EUR, die an die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) abgegeben werden. Der genaue Preis richtet sich vor allem nach der Speichergröße des Smartphones. Ab einer Speichergröße von 8 GB werden die besagten 36 EUR, mit weniger Speicher 16 EUR und bei Geräten ohne Touchscreen 12 EUR fällig.
In Deutschland sind Abgaben auf jedes Gerät, mit dem kopiert werden kann zu leisten. Gleiches gilt für jedes Medium, auf das kopiert werden kann. Dazu gehören neben Rohlingen, Brennern, Festplatten, Fotokopierern, USB-Sticks und Speicherkarten seit Januar 2011 auch Smartphones.
Die Gelder werden von der ZPÜ an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) sowie die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) verteilt. Betrachtet man die kürzlich durch den Branchenverband BITKOM veröffentlichten Marktzahlen kommt bei 11,8 Millionen verkauften Smartphones und 15,6 Millionen verkauften Handys eine ordentliche Summe zusammen.
