Mobile und feste Blitzer – Radarfallen für Navis

Blitzer-POIs: Rechtliche Lage in Europa

Inhaltsverzeichnis

Die Nutzung von Blitzer-POIs in Navigationssystemen ist in Europa rechtlich nicht einheitlich geregelt. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die rechtliche Situation in den wichtigsten Reiseländern.

Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit und ersetzt keinesfalls die eigene rechtliche Prüfung vor Reiseantritt.

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Gesetze können sich ändern, wir bitten daher um aktive Unterstützung. Bitte meldet Hinweise zur rechtlichen Lage über die Kommentarfunktion dieses Artikels, wir prüfen die Hinweise und erweitern oder aktualisieren die Tabelle.

Legende zur Tabelle

Blitzer-erlaubt_25 Blitzer-POIs oder Radarwarner sind erlaubt
Blitzer-bedingt-erlaubt_25 Blitzer-POIs oder Radarwarner sind nur bedingt erlaubt
Blitzer-verboten_25 Blitzer-POIs oder Radarwarner sind verboten
Blitzer-unbekannt_25 Rechtliche Regelung ist unbekannt

 

LandBlitzer-POIs erlaubt?Radarwarngeräte erlaubt?BesonderheitenStrafregelung
Albanienbetriebsbereites Mitführen erlaubtkein Mitführ- und Benutzungsverbot
BelgienMitführverbot für Radargeräte unklar; BenutzungsverbotGeldstrafen od. Haftstrafe von 15 Tagen bis drei Monaten
Bulgarienbetriebsbereites Mitführen erlaubtkein Mitführ- und Benutzungsverbot
DänemarkBesitz erlaubt; Mitführverbot für Radargeräte unklarHohe Geldstrafen
Deutschlandbetriebsbereites Mitführen von Navis mit Blitzer-POIs nicht erlaubt; aber keine Präzedenzfälle bekanntGeldstrafe von mind. 75 EUR, vier Pkte Flensburg & Gerät kann eingezogen und vernichtet werden
FinnlandBesitz & Benutzung nicht erlaubtHohe Geldstrafen
Frankreichbetriebsbereite Navis mit POIs nur bedingt erlaubt*bei Nichtbeachten: Hohe Geldstrafen, Gerät wird eingezogen; eingebautes Gerät kann mit Kfz beschlagnahmt werden.
Griechenland
GroßbritannienTempomessung darf nicht gestört werdenStrafverfahren wegen Missachtung der Regelung möglich
Irlandkeine bekanntkeine bekannt
Italienkeine bekanntkeine bekannt
LettlandBesitz erlaubtGeldbußen
Liechtensteinkeine bekanntkeine bekannt
LitauenBesitz erlaubtGeldstrafen & das Radarwarngerät wird eingezogen
Luxemburgbetriebsbereite Navis mit POIs erlaubt; Besitz von Radarwarnern verbotenGeldstrafen od. Haftstrafe von 3 T. bis 8 J.! Das Radarwarngerät wird eingezogen
NiederlandeBesitz erlaubtStrafe von 250 EUR & das Radarwarngerät wird beschlagnahmt
NorwegenBesitz von Radarwarnern nicht erlaubtGeldbuße von 10.000 Kronen (ca. 1.270 EUR) & Beschlagnahme v. Radarwarngerät
ÖsterreichBesitz von Radarwarnern erlaubt; BenutzungsverbotGeldstrafe & Radarwarner wird sichergestellt
Polennicht einsatzbereiter Radarwarner (verpackt) darf mitgeführt werdenGeldstrafe
Portugal
Rumänieneine neue Regelung ist geplantnoch kein Mitführ- und Benutzungsverbot
SchwedenBesitz & Benutzung von Radarwarnern nicht erlaubtGeldbuße von 2.000 Kronen (ca. 208 EUR) od. Haftstrafe von bis zu 6 Monaten & Gerät wird abgenommen
SchweizBesitz & Benutzung von Radarwarnern nicht erlaubthohe Geldstrafen (mind. 200 EUR) od. Haftstrafe & Gerät wird eingezogen und vernichtet
SerbienBesitz & Benutzung von Radarwarnern nicht erlaubtGeldstrafe zw. 64 EUR & 214 EUR bei nicht betriebsbereiten Geräten. Bei Betrieb des Gerätes zw. 160 EUR & 321 EUR od. eine Haftstrafe bis zu 30 T.
SlowakeiBenutzung von Radarwarnern verbotenGeldbuße
SlowenienBenutzung von Radarwarnern verbotenGeldstrafe von 400 EUR
SpanienRadarwarner: Benutzung ist verboten, Besitz erlaubtGeldstrafe von 3.000 bis 20.000 EUR bei installierten Geräten
TschechienMitführen und Benutzen ist verbotenGeldstrafe bis zu 200.000 Kronen (ca. 7.800 EUR)
TürkeiBesitz und Benutzen ist verbotenGeldstrafen
UngarnMitführen und Benutzen ist verboten Geldstrafe & das Gerät wird beschlagnahmt
Tabelle aktualisiert am: 29-02-2013

 

* Frankreich: Das Produkt darf Worte wie Warner, Radar od. Blitzer nicht enthalten, tatsächliche Position eines Blitzers darf nicht ablesbar sein. Hierzu ein Bericht: Gesetzesänderung seit dem 4. Januar zu Blitzerwarnern

 

Situation in Deutschland

Technische Hilfsmittel, die vor Geschwindigkeitsüberwachungen warnen oder diese stören können, sind im deutschen Straßenverkehr nicht zugelassen. Die Verwendung oder das betriebsbereite Mitführen kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Der Autor und Datenbankbetreiber weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Blitzerdaten nicht in Ländern, in denen diese Warnsysteme nicht gestattet sind, eingesetzt werden sollen und düren! Die Blitzerdaten dürfen aber natürlich vor Fahrtantritt z.B. bei der Routenplanung genutzt und angezeigt werden, verboten ist nur das betriebsbereite Mitführen während der Fahrt und die Benutzung während der Fahrt.


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