Oberlandesgericht lässt Dashcam-Aufnahme als Beweis zu

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Aufnahmen einer Dashcam als Beweismittel vor Gericht grundsätzlich für zulässig erklärt, wenn damit eine schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeit verfolgt werden kann …

Noch immer ist nicht genau geregelt, ob Aufnahmen einer Dashcam vor Gericht als Beweismittel zulässig sind. In der Vergangenheit vertraten verschiedene Verwaltungs- und Amtsgerichte dazu unterschiedliche Meinungen. Nun hat erstmals ein Oberlandesgericht ein Dashcam-Video in einem Bußgeldverfahren zugelassen.

Dashcam-Aufnahmen können zur Verfolgung schwerwiegender Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich verwertet werden, erklärt das Oberlandesgericht in einem Verfahrensbericht. Zudem betonte das Gericht, dass bereits die Bußgeldbehörden die Verwertbarkeit solcher Aufnahmen zu prüfen hätten.

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Dashcams zeichnen das Verkehrsgeschehen vor der Motorhaube auf.

Im verhandelten Fall hatte das Amtsgericht Reutlingen eine Geldbuße von 200 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt, da der Beschuldigte das Rotlicht einer Ampel missachtet hatte. Beweisen konnte das Amtsgericht den Vorwurf nur anhand eines Dashcam-Videos, welches ein anderer Verkehrsteilnehmer zunächst anlasslos aufgenommen hatte. Die Rechtsbeschwerde des Verkehrssünders gegen die Verwertung des Videos lehnte das Oberlandesgericht Stuttgart nun ab und bestätigte das Urteil.

Die Intensität und Reichweite des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten sei im verhandelten Fall nur sehr gering, da es weder den Kernbereich seiner privaten Lebensgestaltung noch seine engere Privat- oder Intimsphäre zeige. Auch wenn die Frage nach der Zulässigkeit von Dashcam-Videos vor Gericht mit dem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts weiterhin nicht einheitlich geklärt ist, könnte es die Berücksichtigung solcher Aufnahmen als Beweismittel in Zukunft vereinfachen.

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